
Für gesetzlich Versicherte:
Für gesetzlich Krankenversicherte entstehen in der Regel keine Kosten, da die Leistungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:
Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese regelt die Vergütung für privatärztliche Leistungen und stellt sicher, dass die Abrechnung transparent und einheitlich ist.
Die GOP bietet die Grundlage für die Kostenübernahme durch private Krankenkassen oder die Beihilfe. Je nach Tarif und Versicherungsvertrag werden die Kosten vollständig oder anteilig erstattet. Bitte prüfen Sie vorab, welche Leistungen Ihr Vertrag umfasst.
Für Selbstzahlende:
Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen möchten, gilt ebenfalls die GOP.
