
Psychotherapeutische Praxis Erdmann
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
– Herzlich willkommen –
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin biete ich Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an, die Unterstützung in schwierigen Lebensphasen oder bei psychischen Belastungen benötigen. Dabei behandle ich Patient*innen im Alter von 0-21 Jahren (und unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus). Gemeinsam erarbeiten wir individuelle Lösungen, die nachhaltig helfen und stärken.
Mein Schwerpunkt liegt auf der Verhaltenstherapie, einer effektiven und wissenschaftlich fundierten Methode, die darauf abzielt, belastende Denkmuster und Verhaltensweisen zu erkennen und gezielt zu verändern. Dabei wird immer auch die Biografie und persönliche Lebenssituation berücksichtigt, um praktische und alltagsnahe Hilfen zu bieten.
Für wen bin ich da?
- Versicherte aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen
- Beihilfeberechtigte
- Selbstzahlende
Ich lade dich und Sie ein, sich hier einen ersten Eindruck zu verschaffen und mich bei Fragen oder für ein Erstgespräch zu kontaktieren.
Ich freue mich darauf, dich und Sie kennenzulernen!
Du hast Fragen?
Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Welcher Therapieansätze wird in der Behandlung angeboten?
Der Schwerpunkt der Behandlung liegt auf der Verhaltenstherapie. Die Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Methode, die darauf abzielt, belastende Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen besser zu verstehen und gezielt zu verändern. Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Herausforderungen, die wir gemeinsam angehen, um neue, hilfreiche Strategien für deinen Alltag zu entwickeln. Dabei ist die Therapie individuell auf dich abgestimmt und bietet praktische Werkzeuge – immer mit Blick auf deine persönlichen Stärken und Ziele
Unterschied zwischen approbierten Psychotherapeut*innen und Heilpraktiker*innen für Psychotherapie:
Approbierte Psychotherapeut:innen sind Fachleute mit einem abgeschlossenen Studium und einer mehrjährigen staatlich anerkannten Aus- bzw. Weiterbildung in Psychotherapie. Sie sind berechtigt, mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen abzurechnen und behandeln psychische Störungen auf wissenschaftlich anerkannten Grundlagen.
Heilpraktiker:innen für Psychotherapie haben möglicherweise keine akademische Ausbildung, sondern eine Prüfung beim Gesundheitsamt abgelegt. Sie dürfen keine Leistungen über die Krankenkassen abrechnen und sind in der Behandlung schwerer psychischer Störungen eingeschränkt.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung normalerweise und was kann ich erwarten?
Die Dauer einer Einzeltherapiesitzung beträgt in der Regel 50 Minuten und findet wöchentlich statt. Die genaue Dauer kann jedoch je nach Bedarf und Vereinbarung variieren. In einigen Fällen kann eine längere Sitzung empfohlen werden, um eine umfassendere Behandlung zu ermöglichen.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Telefonisch in den Sprechzeiten, mit einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail.
Wie ist ein klassischer Ablauf?
1. Terminvereinbarung
Der erste Schritt ist ganz einfach: Du oder Sie vereinbaren telefonisch oder per E-Mail einen Termin für eine erste Sprechstunde. Dabei klären wir kurz die wichtigsten organisatorischen Fragen, wie die Versicherungsart (gesetzlich, privat, Beihilfe oder Selbstzahler).
2. Die psychotherapeutische Sprechstunde
In der ersten Sprechstunde lernen wir uns kennen. Hier sprechen wir über die aktuellen Herausforderungen, Anliegen und Ziele. Gemeinsam klären wir:
– Besteht eine psychische Belastung oder Störung?
– Ist eine Psychotherapie sinnvoll und notwendig?
– Welche Behandlungsansätze könnten passen?
Diese Sitzung bietet Raum für alle Fragen und erste Orientierung.
3. Die Probatorik
Wenn eine Psychotherapie empfohlen wird, folgen probatorische Sitzungen (in der Regel 2–6 Stunden). In diesen Sitzungen vertiefen wir die Diagnostik und erarbeiten gemeinsam die ersten Therapieziele. Außerdem kannst du oder können Sie prüfen, ob sich die therapeutische Zusammenarbeit gut anfühlt. Vertrauen und eine gute Arbeitsbeziehung sind entscheidend für den Erfolg der Therapie.
Zu den Inhalten der Probatorik gehören:
– Genaueres Kennenlernen der Problematik und der Lebensumstände
– Erarbeitung eines individuellen Behandlungsplans
– Information über die Therapieform (Verhaltenstherapie)
4. Antragstellung für die Antragspsychotherapie
Bei gesetzlich Versicherten muss eine Psychotherapie bei der Krankenkasse angezeigt und im Verlauf beantragt werden. Ich übernehme die Anzeige- bzw. Antragstellung. Es gibt unter anderem folgende Therapieformen:
Akuttherapie (meist bis zu 12 Sitzungen, konzentriert sich auf sofortige Maßnahmen und Strategien zur Bewältigung).
Kurzzeittherapie (in der Regel 12–24 Sitzungen + 3-6 Bezugspersonenstunden, schnelle und gezielte Hilfe).
Langzeittherapie (bei umfangreicheren Themen, mit bis zu 60 Sitzungen oder mehr + Bezugspersonenstunden).
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte folgen den Richtlinien ihrer jeweiligen Versicherung. Selbstzahlende benötigen keine Antragstellung.
5. Beginn der Psychotherapie
Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse starten die regulären Therapiesitzungen. Der Ablauf, die Häufigkeit und die Ziele der Sitzungen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen (meist jedoch 1x wöchentlich).
Ich freue mich, dich oder Sie auf diesem Weg zu begleiten!
Kontakt
Psychotherapeutische Praxis Erdmann
Kieler Chaussee 7, 24214 Gettorf
Tel.: 04346 – 2950950
E-Mail: praxis@psychotherapie-gettorf.de